Allgemeine Arbeitsschutz-Grundlagen
Rechte und Pflichten, Grundlagen des Arbeitsschutzes und Verantwortlichkeiten im Betrieb.
Jährliche Online-Unterweisung nach § 12 ArbSchG – Ihre Beschäftigten werden orts- und zeitunabhängig unterwiesen, mit Nachweis und Zertifikat. Minimaler Aufwand, revisionssicherer Nachweis.
Die Online-Unterweisung deckt alle Pflichtinhalte nach § 12 ArbSchG ab — praxisnah, verständlich und mit revisionssicherem Nachweis.
Rechte und Pflichten, Grundlagen des Arbeitsschutzes und Verantwortlichkeiten im Betrieb.
Tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Gefährdungen sowie die geltenden Verhaltensregeln.
Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege sowie Grundlagen der Ersten Hilfe.
Richtige Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln.
Meldewege, Sofortmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Arbeitsunfällen und Notfällen.
Wissensabfrage zur Lernerfolgskontrolle als Nachweis der verstandenen Inhalte.
Automatisch erstelltes Teilnahmezertifikat mit Namen, Datum und Inhalten.
Lückenlose Dokumentation aller Teilnahmen als Nachweis Ihrer Unterweisungspflicht.
Die Unterweisung ist für alle Beschäftigten Pflicht — regelmäßig und anlassbezogen.
Jährliche Unterweisung für alle Mitarbeitenden, für Jugendliche sogar halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 29 JArbSchG).
Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erstmalig unterwiesen werden.
Betriebe, in denen sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Verfahren geändert haben.
Ideal für verteilte Teams, die orts- und zeitunabhängig unterwiesen werden müssen.
In vier einfachen Schritten von der Buchung zum revisionssicheren Nachweis.
Sie buchen die passende Anzahl an Zugängen und wählen die relevanten Module aus.
Ihre Mitarbeitenden erhalten per E-Mail eine Einladung zur Online-Unterweisung.
Die Unterweisung wird orts- und zeitunabhängig durchlaufen und mit einem Abschlusstest beendet.
Teilnahmenachweis und personalisiertes Zertifikat werden automatisch erstellt und dokumentiert.
Sie erfüllen die Unterweisungspflicht mit minimalem Aufwand — und haben den Nachweis jederzeit griffbereit.
Sie kommen der Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung nach § 12 ArbSchG rechtssicher nach.
Lückenlose Dokumentation aller Teilnahmen — jederzeit vorlagefähig gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft.
Keine Terminkoordination, keine Präsenzschulung — die Unterweisung läuft vollständig online und automatisiert.
Gut unterwiesene Beschäftigte handeln sicherer — das senkt Unfallzahlen und Ausfallzeiten.
Gesetzesänderungen und neue Vorschriften fließen laufend in die Unterweisungsmodule ein.
Diese Leistung befindet sich in Vorbereitung und ist in Kürze buchbar. Fordern Sie vorab ein unverbindliches Angebot an – wir informieren Sie zum Start.
Individuelles Angebot anfordernNach § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Für Jugendliche gilt nach § 29 JArbSchG eine halbjährliche Unterweisung. Zusätzlich ist bei geänderten Gefährdungen, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen anlassbezogen zu unterweisen.
Ja. Eine Online-Unterweisung ist zulässig, sofern die Inhalte verständlich vermittelt, auf den Arbeitsplatz bezogen und der Lernerfolg kontrolliert wird — etwa durch einen Abschlusstest. Unsere Unterweisung erfüllt diese Anforderungen und dokumentiert die Teilnahme revisionssicher.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss wird automatisch ein personalisiertes Zertifikat erstellt und die Teilnahme lückenlos dokumentiert. Diesen Nachweis können Sie jederzeit gegenüber Aufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaft vorlegen.
Bausteine, die Ihre Arbeitsschutz-Unterweisung sinnvoll ergänzen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir stellen die passenden Module zusammen und richten Ihre Zugänge ein.