Meldekanal-Check
Brauchen Sie ein Hinweisgebersystem?
Beantworten Sie fünf kurze Fragen und erfahren Sie in unter einer Minute, ob Ihr Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine Meldestelle betreiben muss – und wie Sie sie rechtssicher umsetzen.
50Beschäftigte Schwelle
7 TageEingangsbestätigung
50.000 €Bußgeld je Verstoß
Meldekanal-Check Frage 1 / 5
Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?
Gehören Sie zum Finanz-, Wertpapier- oder Versicherungssektor (größenunabhängige Pflicht)?
Haben Sie einen internen Meldekanal eingerichtet (HinSchG-konform, anonyme Meldung möglich)?
Ist eine unparteiische Stelle oder Person benannt, die eingehende Meldungen bearbeitet?
Sind Fristen (Eingangsbestätigung, Rückmeldung nach 3 Monaten) und Vertraulichkeit dokumentiert?
Pflicht nicht erfüllt
Sie brauchen einen HinSchG-Meldekanal
Nach Ihren Angaben sind Sie verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten und rechtssicher zu betreiben — inklusive Fristen und Vertraulichkeit.
- HinSchG-konformen (anonymen) Meldekanal einrichten
- Unparteiische Meldestelle benennen oder auslagern
- Fristen, Vertraulichkeit und Dokumentation sicherstellen
Teilweise umgesetzt
Grundstein steht — jetzt sauber betreiben
Ein Meldesystem ist angelegt, aber Betrieb, Zuständigkeit oder Fristen sind noch nicht vollständig geregelt. Genau hier entstehen Haftungsrisiken.
- Fallbearbeitung und Fristen verbindlich regeln
- Vertraulichkeit und Dokumentation absichern
Geringer Handlungsbedarf
Aktuell keine Einrichtungspflicht
Nach Ihren Angaben besteht derzeit keine Pflicht. Ein freiwilliger Meldekanal stärkt dennoch Vertrauen und Prävention.
- Entwicklung der Beschäftigtenzahl im Blick behalten
- Freiwilligen Meldekanal als Option prüfen
Kostenlos & unverbindlich — ganz ohne E-Mail.
Das prüft der Check
Alles zum Hinweisgeberschutz - Meldepflicht ab 50 Beschäftigten (HinSchG)
- Anonymer, fristensicherer Meldekanal
- Vertrauliche Fallbearbeitung & Dokumentation
- Schutz vor Repressalien
Weitere Checks