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Leistung · Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach ASiG & DGUV Vorschrift 2 – wir übernehmen Ihre sicherheitstechnische Betreuung, ohne internen Aufwand. Ein fester Ansprechpartner sorgt für Begehungen, Beratung und rechtssichere Dokumentation.

Nach ASiG & DGUV V2 Bundesweit Fester Ansprechpartner
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Leistungsumfang

Was ist bei der externen Fachkraft enthalten?

Ihre externe Sifa deckt die sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 vollständig ab — von der Begehung bis zur Dokumentation.

Sicherheitstechnische Betreuung

Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Ihre Betriebsart.

Begehungen & Beratung

Regelmäßige Betriebsbegehungen vor Ort oder remote sowie laufende sicherheitstechnische Beratung.

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

Fachkundige Mitwirkung bei Erstellung und Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG.

Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss

Teilnahme und Beratung im Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG.

Unfalluntersuchung & Prävention

Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen sowie Ableitung wirksamer Präventionsmaßnahmen.

Beratung zu PSA & Arbeitsstätten

Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung, Arbeitsmitteln und der sicheren Gestaltung von Arbeitsstätten.

Dokumentation

Prüfsichere Dokumentation aller Einsätze, Begehungen und Empfehlungen als Nachweis Ihrer Betreuung.

Zielgruppe

Für wen ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignet?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht, sobald Beschäftigte im Betrieb tätig sind.

Unternehmen jeder Größe

Die Bestellpflicht besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ASiG, DGUV Vorschrift 2).

Betriebe ohne interne Sifa

Organisationen ohne eigene sicherheitstechnische Fachkraft, die die Rolle rechtssicher auslagern wollen.

Wachsende Unternehmen

Schnell wachsende Betriebe, die die Haftung der Geschäftsführung entlasten möchten.

Firmen mit mehreren Standorten

Unternehmen mit verteilten Standorten, die eine einheitliche, bundesweite Betreuung benötigen.

Ablauf

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

In vier klaren Schritten von der Bedarfsermittlung zur laufenden, nachweisbaren Betreuung.

  1. 01

    Bedarfsermittlung

    Wir ermitteln Betriebsart, Größe und Gefährdungsschwerpunkte und leiten den Betreuungsumfang ab.

  2. 02

    Bestellung der externen Sifa

    Offizielle Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

  3. 03

    Laufende Betreuung & Begehungen

    Regelmäßige Begehungen, Beratung im Tagesgeschäft und Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.

  4. 04

    Dokumentation & Nachweise

    Prüfsichere Dokumentation aller Einsätze als Nachweis Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung.

Ihr Nutzen

Was bringt Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gesetzeskonformität, Haftungsentlastung und weniger Ausfälle — ohne internen Aufbau.

Erfüllt die gesetzliche Bestellpflicht

Sie erfüllen die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Haftungsentlastung der Geschäftsführung

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt in fachkundigen, externen Händen.

Weniger Unfälle & Ausfälle

Systematische Prävention senkt Unfallzahlen, Ausfallzeiten und die damit verbundenen Kosten.

Rechtssichere Dokumentation

Prüffeste Nachweise aller Begehungen und Maßnahmen — jederzeit vorlagefähig gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft.

Fester, persönlicher Ansprechpartner

Ein Gesicht statt Hotline — Ihre Sifa kennt Ihren Betrieb und ist direkt erreichbar.

Preis

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Individuell auf Anfrage

Der genaue Preis richtet sich nach Betriebsart, Größe und den erforderlichen Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2. Sie erhalten ein festes, planbares Angebot.

Individuelles Angebot anfordern
  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV V2
  • Begehungen & Beratung ohne Stundenzähler
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Unfalluntersuchung & Prävention
  • Prüfsichere Dokumentation & Nachweise
Häufige Fragen

Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Bestellpflicht besteht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 bereits ab dem ersten Beschäftigten. Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen — der erforderliche Umfang der Betreuung richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl.

Intern oder extern — was ist besser?

Eine externe Sifa bringt Fachkunde ohne den Aufbau interner Kapazitäten, ist flexibel skalierbar und entlastet die Haftung der Geschäftsführung. Eine interne Fachkraft muss ausgebildet, freigestellt und laufend fortgebildet werden. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher und rechtssicherer.

Wie viele Einsatzstunden brauche ich?

Der Betreuungsumfang ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2: Die Grundbetreuung wird anhand der Betreuungsgruppe (WZ-Code) und der Beschäftigtenzahl berechnet, hinzu kommt der betriebsspezifische Teil. Wir ermitteln den Bedarf im Erstgespräch und legen die Einsatzstunden verbindlich fest.

Was kostet das?

Die Betreuung wird individuell auf Anfrage kalkuliert. Der Preis hängt von Betriebsart, Größe und den nach DGUV Vorschrift 2 erforderlichen Einsatzstunden ab. Sie erhalten ein festes, planbares Angebot ohne versteckte Kosten.

Bereit für sichere Arbeitsplätze?

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Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Bestellpflicht und schlagen den passenden Betreuungsumfang vor.