Sicherheitstechnische Betreuung
Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Ihre Betriebsart.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach ASiG & DGUV Vorschrift 2 – wir übernehmen Ihre sicherheitstechnische Betreuung, ohne internen Aufwand. Ein fester Ansprechpartner sorgt für Begehungen, Beratung und rechtssichere Dokumentation.
Ihre externe Sifa deckt die sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 vollständig ab — von der Begehung bis zur Dokumentation.
Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Ihre Betriebsart.
Regelmäßige Betriebsbegehungen vor Ort oder remote sowie laufende sicherheitstechnische Beratung.
Fachkundige Mitwirkung bei Erstellung und Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG.
Teilnahme und Beratung im Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG.
Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen sowie Ableitung wirksamer Präventionsmaßnahmen.
Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung, Arbeitsmitteln und der sicheren Gestaltung von Arbeitsstätten.
Prüfsichere Dokumentation aller Einsätze, Begehungen und Empfehlungen als Nachweis Ihrer Betreuung.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht, sobald Beschäftigte im Betrieb tätig sind.
Die Bestellpflicht besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ASiG, DGUV Vorschrift 2).
Organisationen ohne eigene sicherheitstechnische Fachkraft, die die Rolle rechtssicher auslagern wollen.
Schnell wachsende Betriebe, die die Haftung der Geschäftsführung entlasten möchten.
Unternehmen mit verteilten Standorten, die eine einheitliche, bundesweite Betreuung benötigen.
In vier klaren Schritten von der Bedarfsermittlung zur laufenden, nachweisbaren Betreuung.
Wir ermitteln Betriebsart, Größe und Gefährdungsschwerpunkte und leiten den Betreuungsumfang ab.
Offizielle Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Regelmäßige Begehungen, Beratung im Tagesgeschäft und Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.
Prüfsichere Dokumentation aller Einsätze als Nachweis Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung.
Gesetzeskonformität, Haftungsentlastung und weniger Ausfälle — ohne internen Aufbau.
Sie erfüllen die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt in fachkundigen, externen Händen.
Systematische Prävention senkt Unfallzahlen, Ausfallzeiten und die damit verbundenen Kosten.
Prüffeste Nachweise aller Begehungen und Maßnahmen — jederzeit vorlagefähig gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft.
Ein Gesicht statt Hotline — Ihre Sifa kennt Ihren Betrieb und ist direkt erreichbar.
Der genaue Preis richtet sich nach Betriebsart, Größe und den erforderlichen Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2. Sie erhalten ein festes, planbares Angebot.
Individuelles Angebot anfordernDie Bestellpflicht besteht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 bereits ab dem ersten Beschäftigten. Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen — der erforderliche Umfang der Betreuung richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
Eine externe Sifa bringt Fachkunde ohne den Aufbau interner Kapazitäten, ist flexibel skalierbar und entlastet die Haftung der Geschäftsführung. Eine interne Fachkraft muss ausgebildet, freigestellt und laufend fortgebildet werden. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher und rechtssicherer.
Der Betreuungsumfang ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2: Die Grundbetreuung wird anhand der Betreuungsgruppe (WZ-Code) und der Beschäftigtenzahl berechnet, hinzu kommt der betriebsspezifische Teil. Wir ermitteln den Bedarf im Erstgespräch und legen die Einsatzstunden verbindlich fest.
Die Betreuung wird individuell auf Anfrage kalkuliert. Der Preis hängt von Betriebsart, Größe und den nach DGUV Vorschrift 2 erforderlichen Einsatzstunden ab. Sie erhalten ein festes, planbares Angebot ohne versteckte Kosten.
Bausteine, die Ihre Arbeitssicherheit sinnvoll ergänzen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Bestellpflicht und schlagen den passenden Betreuungsumfang vor.