Ist Ihr Arbeitsschutz vollständig?
Beantworten Sie fünf kurze Fragen und erfahren Sie in unter einer Minute, ob Ihr Unternehmen die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt – und wo Handlungsbedarf besteht.
Beschäftigen Sie Mitarbeitende (auch Teilzeit-, Minijob- oder Aushilfskräfte)?
Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) für alle Arbeitsplätze vor?
Erhalten Ihre Beschäftigten regelmäßige (mindestens jährliche) Sicherheitsunterweisungen?
Ist die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung geregelt (FASi / Betriebsarzt, DGUV V2)?
Sind Erste Hilfe, Brandschutz und Betriebsanweisungen organisiert und dokumentiert?
Arbeitsschutz-Grundpflichten sind offen
Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, gilt das ArbSchG ab dem ersten Beschäftigten – Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung fehlen bei Ihnen noch und sind bußgeldbewehrt.
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen
- Regelmäßige Unterweisungen einführen und dokumentieren
- Sicherheitstechnische Betreuung (FASi) sicherstellen
Basis vorhanden – Lücken schließen
Einige Pflichten sind umgesetzt, doch Aktualität oder Dokumentation weisen Lücken auf. Im Ernstfall zählt der lückenlose Nachweis.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und vervollständigen
- Unterweisungen und Nachweise systematisieren
Gute Ausgangslage
Nach Ihren Angaben sind die zentralen Arbeitsschutzpflichten abgedeckt. Halten Sie Beurteilungen und Unterweisungen aktuell.
- Gefährdungsbeurteilung regelmäßig fortschreiben
- Unterweisungen jährlich wiederholen und dokumentieren
Kostenlos & unverbindlich – ganz ohne E-Mail.
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Jährliche Unterweisungspflicht (§ 12 ArbSchG)
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Dokumentation & Nachweise