Grundbetreuung Arbeitssicherheit
Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach ASiG & DGUV Vorschrift 2 – wir übernehmen Ihre sicherheitstechnische Betreuung, ohne internen Aufwand. Ein fester Ansprechpartner sorgt für Begehungen, Beratung und rechtssichere Dokumentation.
Ihre externe Sifa deckt die sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 vollständig ab – von der Begehung bis zur Dokumentation.
Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten vor Ort mit dokumentierten Feststellungen und Maßnahmen.
Teilnahme und Beratung im Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG, inklusive Protokoll.
Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG für alle Arbeitsplätze.
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Tätigkeiten, die die Unterweisung tragen.
Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG mit Nachweis für die Dokumentation.
Bewertung der Arbeitsschutzorganisation mit dem GDA-ORGAcheck und Aufbau der fehlenden Strukturen.
Prüfsichere Dokumentation aller Einsätze, Begehungen und Empfehlungen als Nachweis Ihrer Betreuung.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht, sobald Beschäftigte im Betrieb tätig sind.
Die Bestellpflicht besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ASiG, DGUV Vorschrift 2).
Organisationen ohne eigene sicherheitstechnische Fachkraft, die die Rolle rechtssicher auslagern wollen.
Schnell wachsende Betriebe, die die Haftung der Geschäftsführung entlasten möchten.
Unternehmen mit verteilten Standorten, die eine einheitliche, bundesweite Betreuung benötigen.
In vier klaren Schritten von der Bedarfsermittlung zur laufenden, nachweisbaren Betreuung.
Wir ermitteln Betriebsart, Größe und Gefährdungsschwerpunkte und leiten den Betreuungsumfang ab.
Offizielle Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Regelmäßige Begehungen, Beratung im Tagesgeschäft und Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.
Prüfsichere Dokumentation aller Einsätze als Nachweis Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung.
Gesetzeskonformität, Haftungsentlastung und weniger Ausfälle – ohne internen Aufbau.
Sie erfüllen die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt in fachkundigen, externen Händen.
Systematische Prävention senkt Unfallzahlen, Ausfallzeiten und die damit verbundenen Kosten.
Prüffeste Nachweise aller Begehungen und Maßnahmen – jederzeit vorlagefähig gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft.
Ein Gesicht statt Hotline – Ihre Sifa kennt Ihren Betrieb und ist direkt erreichbar.
Der Monatsbetrag setzt sich aus einer Grundpauschale von 59 € und den Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 zusammen; diese richten sich nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe. Realistische Beispielrechnung: Bürobetrieb mit 20 Beschäftigten 99 €, mit 50 Beschäftigten 159 €, Produktionsbetrieb mit 50 Beschäftigten 209 € im Monat. Alle Beträge netto, Mindestlaufzeit 12 Monate.
Individuelles Angebot anfordernSie übernimmt die Aufgaben nach § 6 ASiG: Beratung bei Planung und Beschaffung, bei Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen und bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen; sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln vor der Inbetriebnahme; regelmäßige Begehungen mit Mängelmeldung; Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen; Belehrung der Beschäftigten und Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten. Der Unterschied zur internen Lösung ist allein die Anbindung - die Aufgaben sind dieselben.
Marktüblich wird nach Einsatzstunden abgerechnet, nicht nach Stundenlohn. Wie viele Stunden anfallen, gibt die DGUV Vorschrift 2 vor: In der Grundbetreuung sind es je nach Betreuungsgruppe 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, wovon die Fachkraft mindestens 20 Prozent übernimmt. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Bei tribeta ergibt das zusammen mit der Grundpauschale einen festen Monatsbetrag ab 61 €.
Die Bestellpflicht besteht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 bereits ab dem ersten Beschäftigten. Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen – der erforderliche Umfang der Betreuung richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
Eine externe Sifa bringt Fachkunde ohne den Aufbau interner Kapazitäten, ist flexibel skalierbar und entlastet die Haftung der Geschäftsführung. Eine interne Fachkraft muss ausgebildet, freigestellt und laufend fortgebildet werden. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher und rechtssicherer.
Der Betreuungsumfang ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2: Die Grundbetreuung wird anhand der Betreuungsgruppe (WZ-Code) und der Beschäftigtenzahl berechnet, hinzu kommt der betriebsspezifische Teil. Wir ermitteln den Bedarf im Erstgespräch und legen die Einsatzstunden verbindlich fest.
Bei tribeta kostet die externe Fachkraft ab 61 € im Monat netto. Der Betrag setzt sich aus einer Grundpauschale von 59 € und den Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 zusammen, die von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe abhängen. Ein Bürobetrieb mit 20 Beschäftigten liegt bei 99 €, mit 50 Beschäftigten bei 159 € im Monat. Den Richtwert für Ihren Betrieb zeigt der Preiskonfigurator; das Angebot nennt den festen Betrag, ohne versteckte Kosten.
Die rechtlichen Grundlagen und die Praxisfragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.
Bausteine, die Ihre Arbeitssicherheit sinnvoll ergänzen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Bestellpflicht und schlagen den passenden Betreuungsumfang vor.