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Entwickeln KI-Systeme oder lassen sie entwickeln und bringen sie unter eigenem Namen in Verkehr.
Das weltweit erste umfassende KI-Gesetz reguliert KI-Systeme risikobasiert – und verpflichtet Unternehmen u. a. dazu, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern (Art. 4). Ihr interaktiver Wissens-Hub für den Überblick.
Die vier wichtigsten Punkte zum EU AI Act – in 30 Sekunden erfasst.
Der EU AI Act – offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689 – ist das erste umfassende Gesetz weltweit, das künstliche Intelligenz ganzheitlich reguliert. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Anforderungen.
Als EU-Verordnung gilt der AI Act unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne dass ein nationales Umsetzungsgesetz erforderlich wäre. Die Pflichten treten gestaffelt in Kraft; einzelne Regelungen gelten bereits, weitere folgen bis 2028.
Gut zu wissen: Der AI Act ergänzt bestehende Regelwerke wie die DSGVO – ersetzt sie aber nicht. Beide Ebenen müssen gemeinsam gedacht werden.
Der AI Act adressiert die gesamte Wertschöpfungskette rund um KI – vom Start-up bis zum Konzern. Vier Rollen stehen im Fokus:
Entwickeln KI-Systeme oder lassen sie entwickeln und bringen sie unter eigenem Namen in Verkehr.
Setzen KI-Systeme im beruflichen Kontext ein – der häufigste Fall in Unternehmen.
Bringen KI-Systeme aus Drittländern erstmalig auf den EU-Markt.
Stellen KI-Systeme in der Lieferkette bereit, ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
Vier Pflichtenbereiche bestimmen, was Unternehmen konkret umsetzen müssen – abhängig von Rolle und Risikoklasse.
Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern – geschult, dokumentiert, nachweisbar. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren; die Maßnahmen selbst bleiben Pflicht.
Jedes eingesetzte KI-System muss einer der vier Risikoklassen zugeordnet und die Zuordnung begründet werden.
Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren; KI-generierte Inhalte sind kennzeichnungspflichtig.
Für Hochrisiko-Systeme sind umfangreiche technische Unterlagen, Protokollierung und ein Risikomanagement vorzuhalten.
Haken Sie ab, was bereits erledigt ist – der Fortschrittsbalken zeigt Ihnen live, wo Sie stehen.
Die Verordnung wirkt gestaffelt. Entlang der Zeitachse sehen Sie, was ab wann gilt – und an welchen Stellen tribeta Sie konkret unterstützt.
Die VO (EU) 2024/1689 tritt am 1. August 2024 in Kraft. Der Startschuss für einen gestaffelten Fahrplan, dessen Pflichten schrittweise wirksam werden.
Verbotene KI-Praktiken sind untersagt. Zugleich müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern – und dies belegen können.
Unsere EU-AI-Act-Schulung stellt die KI-Kompetenz nach Art. 4 sicher – inklusive Teilnahmenachweis für Ihre Dokumentation.
Zur EU-AI-Act-SchulungAnbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) unterliegen Transparenz- und Dokumentationspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes sind offenzulegen. Für die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Wir prüfen, welche Ihrer KI-Anwendungen unter Art. 50 fallen, und formulieren die Hinweise, die Ihre Website und Ihre Produkte tragen müssen.
Zur KI-TransparenzFür eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme greifen umfassende Anforderungen: Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung. Ursprünglich für 08/2026 vorgesehen, durch den Digital Omnibus verschoben.
Der Compliance-Check klassifiziert Ihre KI-Systeme und liefert einen priorisierten Fahrplan bis zur Hochrisiko-Konformität.
Compliance-Check anfragenKI, die in Produkte eingebettet ist, für die bereits eine Konformitätsbewertung vorgeschrieben ist – etwa Maschinen, Medizinprodukte oder Fahrzeuge.
Vier Stufen bestimmen den Pflichtenumfang. Von unbedenklich bis untersagt – so ordnen Sie Ihre KI-Systeme ein.
Hinweis: Die Einstufung erfolgt je Anwendungsfall und muss dokumentiert werden. tribeta unterstützt bei der Klassifizierung und den daraus folgenden Maßnahmen.
Die Höhe der Bußgelder ist gestaffelt und richtet sich nach der Schwere des Verstoßes – es gilt jeweils der höhere Betrag.
Achtung: Bußgelder sind nur ein Teil des Risikos. Reputationsschäden, Vertriebsverbote und zivilrechtliche Haftung können weit schwerer wiegen. Frühzeitige Compliance zahlt sich doppelt aus.
Von der Schulung bis zur Beratung – nachweissicher, digital und zum transparenten Preis.
Praxisnahe Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4 – inklusive Teilnahmenachweis für Ihre Dokumentation.
Mehr erfahrenAwareness-Schulung zu IT-Sicherheit & Informationsschutz im Betrieb – nachweissicher belegbar.
Mehr erfahrenStrukturierte Standortbestimmung: Wo stehen Sie beim EU AI Act – und welche Schritte fehlen noch?
Mehr erfahrenDie zentralen Begriffe des EU AI Act – kompakt und verständlich erklärt.
Der EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Er reguliert KI-Systeme risikobasiert und verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern (Art. 4).
Die Pflicht nach Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern. Seit der Änderung durch den Digital Omnibus im Juli 2026 ist das eine Bemühens-, keine Erfolgspflicht: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren. Wer die ergriffenen Maßnahmen dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.
Bei Verstößen gegen den EU AI Act drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Ja. Bereits als Betreiber – also wenn Sie KI-Systeme im beruflichen Kontext nutzen – treffen Sie Pflichten, allen voran die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4. Sie müssen KI nicht selbst entwickeln, um in den Anwendungsbereich zu fallen.
Untersagt sind Praktiken mit unannehmbarem Risiko – etwa Social Scoring durch Behörden, manipulative Techniken, die das Verhalten gezielt unterlaufen, sowie bestimmte Formen biometrischer Kategorisierung und ungezielter Gesichtsdatenerfassung. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
In drei Schritten: Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme, zielgruppengerechte Schulung der Mitarbeitenden und nachweissichere Dokumentation der Maßnahmen. tribeta begleitet Sie von der Standortbestimmung bis zum Nachweis.
Vertiefen Sie einzelne Aspekte in unseren praxisnahen Beiträgen.
Standort bestimmen, Team schulen, Nachweise sichern. Wir begleiten Sie von A bis Z.