EU AI Act – Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Was das für Sie heißt →
Meldekanal-Check

Brauchen Sie ein Hinweisgebersystem?

Beantworten Sie fünf kurze Fragen und erfahren Sie in unter einer Minute, ob Ihr Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine Meldestelle betreiben muss – und wie Sie sie rechtssicher umsetzen.

50Beschäftigte Schwelle
7 TageEingangsbestätigung
50.000 €Bußgeld je Verstoß
Meldekanal-Check Frage 1 / 5

Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Kostenlos & unverbindlich – ganz ohne E-Mail.

Das prüft der Check
  • Meldepflicht ab 50 Beschäftigten (HinSchG)
  • Anonymer, fristensicherer Meldekanal
  • Vertrauliche Fallbearbeitung & Dokumentation
  • Schutz vor Repressalien
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