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Ergebnis
sofort
Frage 1 von 5Wie viele Personen verarbeiten bei Ihnen ständig personenbezogene Daten, etwa am Bildschirm?
Frage 2 von 5Verarbeiten Sie in größerem Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa zu Gesundheit, Herkunft oder Religion?
Frage 3 von 5Haben Sie bereits einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benannt?
Frage 4 von 5Führen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und bestehen Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Dienstleistern?
Frage 5 von 5Ist festgelegt, wie Sie mit Anfragen Betroffener und mit Datenpannen umgehen, einschließlich der Meldung binnen 72 Stunden?

Ihr Ergebnis

    Externer Datenschutzbeauftragter ab 149 € im Monatbis 19 Beschäftigte, ab 20 Beschäftigten 189 € · Jahrestarif

    Angaben zu Ihrem Unternehmen

    An wen dürfen wir den Fragebogen senden?

    Sie erhalten den Fragebogen umgehend per E-Mail, Ihre Angaben sind bereits eingetragen. Nach Ihrer Rücksendung wertet Geschäftsführer René Dreiling ihn innerhalb von 2 Werktagen aus und bespricht mit Ihnen den Fahrplan mit Festpreis.

    Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen.

    Wir senden Ihnen den Fragebogen zur kostenlosen Erstprüfung in Kürze per E-Mail.

    Lieber persönlich sprechen?Rückruf vereinbarenMo–Fr 9–17 Uhr

    Kurz erklärt

    Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein von außen beauftragter Dienstleister, der die gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO übernimmt. Pflicht ist er in der Regel ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten verarbeiten (§ 38 BDSG). Bei tribeta kostet er 149 € im Monat bis 19 und 189 € ab 20 Beschäftigten.

    Kooperation

    Bildungspartner der DEKRA Certification

    tribeta ist Bildungspartner der DEKRA Certification GmbH. Unsere DSB-Ausbildung bereitet auf die Prüfung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) vor. Prüfung und Zertifikat erfolgen durch DEKRA, die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird durch anerkannte Fortbildung verlängert.

    Kostenlose Erstprüfung

    In 3 Schritten zu Ihrem Datenschutz.

    Frage 3 von 5

    Haben Sie bereits einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benannt?

    NeinUnklar oder nur informell geregeltJa, benannt
    Beispiel
    Fragebogen zur kostenlosen Erstprüfung

    Angaben zum Unternehmen

    UnternehmenMuster GmbHvorausgefüllt
    AnsprechpersonFrau Beispielvorausgefüllt
    E-Mailbeispiel@muster.devorausgefüllt

    Datenschutz

    Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorhanden?
    Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen?
    Prozess für Datenpannen dokumentiert?
    Beispiel

    Ihr Fahrplan

    Externer Datenschutz­beauftragter zum Festpreis

    • Benennung & BehördenmeldungSchritt 1
    • Verzeichnis & AV-VerträgeSchritt 2
    • Betroffenenrechte & DatenpannenSchritt 3

    ab 149 € im Monat Jahrestarif

    Beispiel
    • Check in 1 MinuteSie sehen sofort, ob für Ihr Unternehmen eine Benennungspflicht besteht und welche Grundlagen noch fehlen.
    • Fragebogen per E-MailSie erhalten ihn mit Ihren Angaben vorausgefüllt und ergänzen ihn in Ruhe am PC.
    • Fahrplan mit FestpreisRené Dreiling, Geschäftsführer, bespricht Ihr Ergebnis mit Ihnen und nennt Ihnen den Festpreis zur Übernahme und Absicherung Ihrer Datenschutzpflichten.

    Leistung

    Wir übernehmen die Rolle Ihres Datenschutz­beauftragten.

    Als externer Datenschutzbeauftragter erfüllen wir Ihre Pflichten nach der DSGVO rechtssicher und nachweisbar und halten den Aufwand für Ihr Team gering. Ein fester Ansprechpartner übernimmt Behördenmeldung, Beratung und Dokumentation.

    • TÜV-zertifiziert
    • Fester Ansprechpartner
    • Jahrestarif

    Ab-Preis

    ab 149 € im Monat

    Jahrestarif: bis 19 Beschäftigte 149 €/Monat (1.788 € im Jahr), ab 20 Beschäftigten 189 €/Monat (2.268 € im Jahr).

    • Offizielle Benennung & Behördenmeldung
    • Laufende Beratung ohne Stundenzähler
    • Fester, persönlicher Ansprechpartner
    • Laufzeit 12 Monate, danach jährlich kündbar
    Kostenlose Erstprüfung

    Leistungsumfang

    Was ist beim externen Datenschutz­beauftragten enthalten?

    Die Betreuung umfasst alle gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO, von der Behördenmeldung bis zum Jahresbericht.

    • 01

      Benennung & Behördenmeldung

      Offizielle Benennung Ihres DSB und Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.

    • 02

      Laufende Beratung

      Datenschutzrechtliche Beratung der Geschäftsführung und der Fachabteilungen im laufenden Betrieb.

    • 03

      Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

      Aufbau und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO.

    • 04

      Betroffenenanfragen

      Unterstützung bei Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsersuchen nach Art. 12–22 DSGVO.

    • 05

      Auftragsverarbeitung (AVV)

      Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO.

    • 06

      Datenpannen-Management

      Begleitung im Ernstfall und ein festgelegter Meldeprozess bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO.

    • 07

      Jährlicher Datenschutzbericht

      Schriftlicher Nachweis über den Stand und die Entwicklung Ihres Datenschutzes.

    • 08

      TOMs & Datenschutzrichtlinien

      Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie interne Datenschutzrichtlinien.

    Ablauf

    Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

    In 4 Schritten von der Bestandsaufnahme zur laufenden, nachweisbaren Betreuung.

    1. 1

      Erstgespräch & Bestandsaufnahme

      Wir erfassen Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Abläufe und bewerten den aktuellen Stand Ihres Datenschutzes.

    2. 2

      Benennung & Behördenmeldung

      Ihr Datenschutzbeauftragter wird offiziell benannt und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

    3. 3

      Laufende Betreuung & Beratung

      Ihr fester Ansprechpartner pflegt die Dokumentation und berät Sie im Tagesgeschäft.

    4. 4

      Jährlicher Bericht & Nachweise

      Einmal im Jahr erhalten Sie einen Datenschutzbericht, mit dem Sie Ihre Rechenschaftspflicht belegen.

    Ihr Nutzen

    Was bringt Ihnen ein externer Datenschutz­beauftragter?

    Ein externer Datenschutzbeauftragter entlastet die Geschäftsführung und sorgt zu einem festen Monatspreis dafür, dass Ihre Pflichten nachweisbar erfüllt sind.

    • Rechtssicherheit & Nachweisbarkeit

      Eine prüffähige Dokumentation belegt, dass Sie die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO erfüllen.

    • Entlastung der Geschäftsführung

      Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen, die fachliche Umsetzung übernehmen Spezialisten, die Risiken früh erkennen.

    • Keine Interessenkonflikte

      Ein externer Datenschutzbeauftragter prüft unabhängig. Der Interessenkonflikt, der bei internen Benennungen häufig entsteht, entfällt.

    • Immer aktueller Rechtsstand

      Neue Urteile, Gesetzesänderungen und die Praxis der Aufsichtsbehörden fließen laufend in Ihre Betreuung ein.

    • Fester, persönlicher Ansprechpartner

      Sie sprechen nicht mit einer Hotline, sondern mit einer festen Person, die Ihr Unternehmen kennt und direkt erreichbar ist.

    Vergleich

    Welche DSB-Lösung passt?

    Die 4 üblichen Modelle im Überblick: interner Datenschutzbeauftragter, Kanzlei, Software mit DSB-Dienst und tribeta.

    Vergleich: interner DSB, Kanzlei, Software mit DSB-Dienst und tribeta
    KriteriumInterner DSBKanzleiSoftware mit DSB-Diensttribeta
    KostenmodellGehalt, Ausbildung, Weiterbildunghäufig nach StundenPaket pro Monat149 € bis 19 und 189 € ab 20 Beschäftigten im Monat, Jahrestarif
    Beratungsumfangim Rahmen der eigenen Arbeitszeitnach Stunden abgerechnetoft je nach Paket begrenztja:ohne Stundenzähler
    QualifikationAusbildung nötig, etwa zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)juristischje nach AnbieterTÜV-zertifiziert
    Ansprechpersonim Hausnach Mandatje nach Paketfester Ansprechpartner
    Schulungen für Beschäftigteselbst organisierenals Zusatzleistungoft integriertonline buchbar, mit Nachweis
    Arbeitssicherheit und Meldestelle aus einer Handnein:weitere Personen nötignein:nicht üblichteilweise:meist nur Meldeportalja:ja

    Einschätzung nach typischem Leistungsumfang, ohne Namen einzelner Anbieter. Stand September 2026. Wenn Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bevorzugen, bilden wir ihn mit der Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) aus.

    Die Gründer der tribeta GmbH: Marco Fütterer, Darius Finocchietti und René Dreiling

    Wer dahintersteht

    Ein Partner, ein fester Ansprechpartner.

    Hinter tribeta stehen die 3 Gründer Marco Fütterer, Darius Finocchietti und René Dreiling. Sie bringen Berufserfahrung im Datenschutz- und Arbeitsschutzrecht, mit Hinweisgeber-Meldekanälen und mit KI mit. Die Betreuung übernehmen TÜV-zertifizierte Fachkräfte, die jeden Schritt nachvollziehbar dokumentieren.

    Mehr über tribeta

    Häufige Fragen

    Fragen zum externen Datenschutz­beauftragten

    Fachlich verantwortlich: René Dreiling, Geschäftsführer · Stand Oktober 2026

    Pflicht und Kosten

    Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

    In der Regel ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Gezählt wird nach Köpfen, also auch Teilzeitkräfte und Auszubildende. Unabhängig von der Personenzahl besteht die Pflicht, wenn Ihre Kerntätigkeit die umfangreiche Verarbeitung besonderer Daten wie Gesundheitsdaten oder die regelmäßige Überwachung von Personen umfasst (Art. 37 DSGVO) oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Der Check auf dieser Seite gibt eine erste Einschätzung, die Erstprüfung schafft Gewissheit.

    Sind wir mit weniger als 20 Beschäftigten zu klein dafür?

    In diesem Fall besteht meist keine Benennungspflicht. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten dennoch, etwa das Verarbeitungsverzeichnis, die Auftragsverarbeitungsverträge und der Umgang mit Datenpannen. Die Erstprüfung zeigt, welche davon bei Ihnen offen sind.

    Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

    Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Der externe Datenschutzbeauftragte kostet bei tribeta im Jahrestarif 149 € im Monat bis 19 Beschäftigte und 189 € im Monat ab 20 Beschäftigten – als fester Monatspreis ohne Stundenabrechnung.

    Wie hoch ist der Stundensatz eines externen Datenschutzbeauftragten?

    Viele Anbieter rechnen Beratung nach Stunden ab. Bei tribeta gibt es keinen Stundensatz: Die laufende Beratung ist im festen Monatspreis enthalten, ohne Stundenzähler.

    Leistung und Rolle

    Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?

    Er berät Geschäftsführung und Beschäftigte zu ihren Datenschutzpflichten, überwacht die Einhaltung der DSGVO, begleitet Datenschutz-Folgenabschätzungen und ist Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde (Art. 39 DSGVO). Bei tribeta gehören außerdem das Verarbeitungsverzeichnis, die Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge, Betroffenenanfragen, das Datenpannen-Management und der jährliche Datenschutzbericht dazu.

    Wer darf Datenschutzbeauftragter sein?

    Benannt werden darf, wer Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis mitbringt (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) und keinem Interessenkonflikt unterliegt. Geschäftsführung, IT-Leitung oder Personalleitung scheiden deshalb in der Regel aus, weil sie sich selbst kontrollieren würden. Bei tribeta übernehmen TÜV-zertifizierte Fachkräfte die Betreuung.

    Interner oder externer DSB – was ist besser?

    Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt das Fachwissen mit, ohne dass Sie intern Kapazitäten aufbauen müssen, und arbeitet frei von Interessenkonflikten. Ein interner Datenschutzbeauftragter braucht eine Ausbildung, bindet Arbeitszeit und genießt besonderen Kündigungsschutz. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die externe Lösung daher wirtschaftlicher.

    Für wen ist ein externer Datenschutzbeauftragter geeignet?

    Für Unternehmen ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten verarbeiten, denn dort ist die Benennung Pflicht (§ 38 BDSG). Ebenso für Unternehmen, die Gesundheits-, Finanz- oder andere besonders schützenswerte Daten verarbeiten, und für alle, denen intern die Fachkunde fehlt oder die ihre Geschäftsführung entlasten möchten.

    Muss der Datenschutzbeauftragte veröffentlicht und gemeldet werden?

    Ja. Seine Kontaktdaten müssen veröffentlicht werden, etwa in der Datenschutzerklärung, und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Der Name muss dabei nicht zwingend genannt werden. Die Meldung an die Behörde übernehmen wir.

    Erstprüfung und Start

    Wer führt die Erstprüfung durch?

    René Dreiling, Geschäftsführer der tribeta GmbH. Er wertet Ihren Fragebogen aus und bespricht mit Ihnen den Fahrplan mit Festpreis. Die laufende Betreuung übernehmen TÜV-zertifizierte Fachkräfte mit festem Ansprechpartner.

    Wie viel Aufwand macht der Fragebogen?

    Sie erhalten den Fragebogen per E-Mail, die Angaben aus Ihrer Anfrage sind bereits eingetragen. Sie ergänzen ihn am PC und senden ihn an René Dreiling zurück.

    Was passiert mit unseren Angaben?

    Die Antworten im Check bleiben in Ihrem Browser. Ihre Kontaktdaten nutzen wir nur, um Ihnen den Fragebogen zu schicken und die Erstprüfung durchzuführen – Einzelheiten in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung.

    Wie schnell ist die Benennung erledigt?

    Nach dem Erstgespräch und der Bestandsaufnahme erfolgen die offizielle Benennung und die Meldung an die Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb weniger Werktage. Mit der Benennung erfüllen Sie die formale Pflicht, die inhaltliche Betreuung beginnt zeitgleich.

    Bereit für rechtssicheren Datenschutz?

    Lagern Sie Ihren Datenschutz aus – ab 149 €/Monat

    Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen, ob für Sie eine Benennungspflicht besteht, und nennen Ihnen den passenden Tarif.