Externer Datenschutzbeauftragter
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Externer Datenschutzbeauftragter ab 149 € im Monatbis 19 Beschäftigte, ab 20 Beschäftigten 189 € · Jahrestarif
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Kurz erklärt
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein von außen beauftragter Dienstleister, der die gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO übernimmt. Pflicht ist er in der Regel ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten verarbeiten (§ 38 BDSG). Bei tribeta kostet er 149 € im Monat bis 19 und 189 € ab 20 Beschäftigten.
Kooperation
Bildungspartner der DEKRA Certification
tribeta ist Bildungspartner der DEKRA Certification GmbH. Unsere DSB-Ausbildung bereitet auf die Prüfung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) vor. Prüfung und Zertifikat erfolgen durch DEKRA, die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird durch anerkannte Fortbildung verlängert.
Kostenlose Erstprüfung
In 3 Schritten zu Ihrem Datenschutz.
Frage 3 von 5
Haben Sie bereits einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benannt?
NeinUnklar oder nur informell geregeltJa, benanntAngaben zum Unternehmen
Datenschutz
Ihr Fahrplan
Externer Datenschutzbeauftragter zum Festpreis
- Benennung & BehördenmeldungSchritt 1
- Verzeichnis & AV-VerträgeSchritt 2
- Betroffenenrechte & DatenpannenSchritt 3
ab 149 € im Monat Jahrestarif
- Check in 1 MinuteSie sehen sofort, ob für Ihr Unternehmen eine Benennungspflicht besteht und welche Grundlagen noch fehlen.
- Fragebogen per E-MailSie erhalten ihn mit Ihren Angaben vorausgefüllt und ergänzen ihn in Ruhe am PC.
- Fahrplan mit FestpreisRené Dreiling, Geschäftsführer, bespricht Ihr Ergebnis mit Ihnen und nennt Ihnen den Festpreis zur Übernahme und Absicherung Ihrer Datenschutzpflichten.
Leistung
Wir übernehmen die Rolle Ihres Datenschutzbeauftragten.
Als externer Datenschutzbeauftragter erfüllen wir Ihre Pflichten nach der DSGVO rechtssicher und nachweisbar und halten den Aufwand für Ihr Team gering. Ein fester Ansprechpartner übernimmt Behördenmeldung, Beratung und Dokumentation.
- TÜV-zertifiziert
- Fester Ansprechpartner
- Jahrestarif
Ab-Preis
ab 149 € im Monat
Jahrestarif: bis 19 Beschäftigte 149 €/Monat (1.788 € im Jahr), ab 20 Beschäftigten 189 €/Monat (2.268 € im Jahr).
- Offizielle Benennung & Behördenmeldung
- Laufende Beratung ohne Stundenzähler
- Fester, persönlicher Ansprechpartner
- Laufzeit 12 Monate, danach jährlich kündbar
Leistungsumfang
Was ist beim externen Datenschutzbeauftragten enthalten?
Die Betreuung umfasst alle gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO, von der Behördenmeldung bis zum Jahresbericht.
- 01
Benennung & Behördenmeldung
Offizielle Benennung Ihres DSB und Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.
- 02
Laufende Beratung
Datenschutzrechtliche Beratung der Geschäftsführung und der Fachabteilungen im laufenden Betrieb.
- 03
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Aufbau und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO.
- 04
Betroffenenanfragen
Unterstützung bei Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsersuchen nach Art. 12–22 DSGVO.
- 05
Auftragsverarbeitung (AVV)
Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO.
- 06
Datenpannen-Management
Begleitung im Ernstfall und ein festgelegter Meldeprozess bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO.
- 07
Jährlicher Datenschutzbericht
Schriftlicher Nachweis über den Stand und die Entwicklung Ihres Datenschutzes.
- 08
TOMs & Datenschutzrichtlinien
Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie interne Datenschutzrichtlinien.
Ablauf
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
In 4 Schritten von der Bestandsaufnahme zur laufenden, nachweisbaren Betreuung.
- 1
Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Abläufe und bewerten den aktuellen Stand Ihres Datenschutzes.
- 2
Benennung & Behördenmeldung
Ihr Datenschutzbeauftragter wird offiziell benannt und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.
- 3
Laufende Betreuung & Beratung
Ihr fester Ansprechpartner pflegt die Dokumentation und berät Sie im Tagesgeschäft.
- 4
Jährlicher Bericht & Nachweise
Einmal im Jahr erhalten Sie einen Datenschutzbericht, mit dem Sie Ihre Rechenschaftspflicht belegen.
Ihr Nutzen
Was bringt Ihnen ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter entlastet die Geschäftsführung und sorgt zu einem festen Monatspreis dafür, dass Ihre Pflichten nachweisbar erfüllt sind.
Rechtssicherheit & Nachweisbarkeit
Eine prüffähige Dokumentation belegt, dass Sie die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO erfüllen.
Entlastung der Geschäftsführung
Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen, die fachliche Umsetzung übernehmen Spezialisten, die Risiken früh erkennen.
Keine Interessenkonflikte
Ein externer Datenschutzbeauftragter prüft unabhängig. Der Interessenkonflikt, der bei internen Benennungen häufig entsteht, entfällt.
Immer aktueller Rechtsstand
Neue Urteile, Gesetzesänderungen und die Praxis der Aufsichtsbehörden fließen laufend in Ihre Betreuung ein.
Fester, persönlicher Ansprechpartner
Sie sprechen nicht mit einer Hotline, sondern mit einer festen Person, die Ihr Unternehmen kennt und direkt erreichbar ist.
Vergleich
Welche DSB-Lösung passt?
Die 4 üblichen Modelle im Überblick: interner Datenschutzbeauftragter, Kanzlei, Software mit DSB-Dienst und tribeta.
| Kriterium | Interner DSB | Kanzlei | Software mit DSB-Dienst | tribeta |
|---|---|---|---|---|
| Kostenmodell | Gehalt, Ausbildung, Weiterbildung | häufig nach Stunden | Paket pro Monat | 149 € bis 19 und 189 € ab 20 Beschäftigten im Monat, Jahrestarif |
| Beratungsumfang | im Rahmen der eigenen Arbeitszeit | nach Stunden abgerechnet | oft je nach Paket begrenzt | ja:ohne Stundenzähler |
| Qualifikation | Ausbildung nötig, etwa zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) | juristisch | je nach Anbieter | TÜV-zertifiziert |
| Ansprechperson | im Haus | nach Mandat | je nach Paket | fester Ansprechpartner |
| Schulungen für Beschäftigte | selbst organisieren | als Zusatzleistung | oft integriert | online buchbar, mit Nachweis |
| Arbeitssicherheit und Meldestelle aus einer Hand | nein:weitere Personen nötig | nein:nicht üblich | teilweise:meist nur Meldeportal | ja:ja |
Einschätzung nach typischem Leistungsumfang, ohne Namen einzelner Anbieter. Stand September 2026. Wenn Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bevorzugen, bilden wir ihn mit der Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) aus.
Wer dahintersteht
Ein Partner, ein fester Ansprechpartner.
Hinter tribeta stehen die 3 Gründer Marco Fütterer, Darius Finocchietti und René Dreiling. Sie bringen Berufserfahrung im Datenschutz- und Arbeitsschutzrecht, mit Hinweisgeber-Meldekanälen und mit KI mit. Die Betreuung übernehmen TÜV-zertifizierte Fachkräfte, die jeden Schritt nachvollziehbar dokumentieren.
Mehr über tribetaHäufige Fragen
Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Fachlich verantwortlich: René Dreiling, Geschäftsführer · Stand Oktober 2026
Pflicht und Kosten
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
In der Regel ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Gezählt wird nach Köpfen, also auch Teilzeitkräfte und Auszubildende. Unabhängig von der Personenzahl besteht die Pflicht, wenn Ihre Kerntätigkeit die umfangreiche Verarbeitung besonderer Daten wie Gesundheitsdaten oder die regelmäßige Überwachung von Personen umfasst (Art. 37 DSGVO) oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Der Check auf dieser Seite gibt eine erste Einschätzung, die Erstprüfung schafft Gewissheit.
Sind wir mit weniger als 20 Beschäftigten zu klein dafür?
In diesem Fall besteht meist keine Benennungspflicht. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten dennoch, etwa das Verarbeitungsverzeichnis, die Auftragsverarbeitungsverträge und der Umgang mit Datenpannen. Die Erstprüfung zeigt, welche davon bei Ihnen offen sind.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Der externe Datenschutzbeauftragte kostet bei tribeta im Jahrestarif 149 € im Monat bis 19 Beschäftigte und 189 € im Monat ab 20 Beschäftigten – als fester Monatspreis ohne Stundenabrechnung.
Wie hoch ist der Stundensatz eines externen Datenschutzbeauftragten?
Viele Anbieter rechnen Beratung nach Stunden ab. Bei tribeta gibt es keinen Stundensatz: Die laufende Beratung ist im festen Monatspreis enthalten, ohne Stundenzähler.
Leistung und Rolle
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Er berät Geschäftsführung und Beschäftigte zu ihren Datenschutzpflichten, überwacht die Einhaltung der DSGVO, begleitet Datenschutz-Folgenabschätzungen und ist Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde (Art. 39 DSGVO). Bei tribeta gehören außerdem das Verarbeitungsverzeichnis, die Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge, Betroffenenanfragen, das Datenpannen-Management und der jährliche Datenschutzbericht dazu.
Wer darf Datenschutzbeauftragter sein?
Benannt werden darf, wer Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis mitbringt (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) und keinem Interessenkonflikt unterliegt. Geschäftsführung, IT-Leitung oder Personalleitung scheiden deshalb in der Regel aus, weil sie sich selbst kontrollieren würden. Bei tribeta übernehmen TÜV-zertifizierte Fachkräfte die Betreuung.
Interner oder externer DSB – was ist besser?
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt das Fachwissen mit, ohne dass Sie intern Kapazitäten aufbauen müssen, und arbeitet frei von Interessenkonflikten. Ein interner Datenschutzbeauftragter braucht eine Ausbildung, bindet Arbeitszeit und genießt besonderen Kündigungsschutz. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die externe Lösung daher wirtschaftlicher.
Für wen ist ein externer Datenschutzbeauftragter geeignet?
Für Unternehmen ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten verarbeiten, denn dort ist die Benennung Pflicht (§ 38 BDSG). Ebenso für Unternehmen, die Gesundheits-, Finanz- oder andere besonders schützenswerte Daten verarbeiten, und für alle, denen intern die Fachkunde fehlt oder die ihre Geschäftsführung entlasten möchten.
Muss der Datenschutzbeauftragte veröffentlicht und gemeldet werden?
Ja. Seine Kontaktdaten müssen veröffentlicht werden, etwa in der Datenschutzerklärung, und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Der Name muss dabei nicht zwingend genannt werden. Die Meldung an die Behörde übernehmen wir.
Erstprüfung und Start
Wer führt die Erstprüfung durch?
René Dreiling, Geschäftsführer der tribeta GmbH. Er wertet Ihren Fragebogen aus und bespricht mit Ihnen den Fahrplan mit Festpreis. Die laufende Betreuung übernehmen TÜV-zertifizierte Fachkräfte mit festem Ansprechpartner.
Wie viel Aufwand macht der Fragebogen?
Sie erhalten den Fragebogen per E-Mail, die Angaben aus Ihrer Anfrage sind bereits eingetragen. Sie ergänzen ihn am PC und senden ihn an René Dreiling zurück.
Was passiert mit unseren Angaben?
Die Antworten im Check bleiben in Ihrem Browser. Ihre Kontaktdaten nutzen wir nur, um Ihnen den Fragebogen zu schicken und die Erstprüfung durchzuführen – Einzelheiten in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung.
Wie schnell ist die Benennung erledigt?
Nach dem Erstgespräch und der Bestandsaufnahme erfolgen die offizielle Benennung und die Meldung an die Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb weniger Werktage. Mit der Benennung erfüllen Sie die formale Pflicht, die inhaltliche Betreuung beginnt zeitgleich.
Zum Nachlesen
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