KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 EU AI Act: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, ihre Mitarbeitenden zu schulen. Wen die Pflicht trifft und wie Sie KI-Kompetenz nachweisen.
Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt in der Europäischen Union das weltweit erste umfassende Gesetz für künstliche Intelligenz. Ein Punkt betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI-Tools nutzt – und wird trotzdem oft übersehen: die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4.
Was verlangt Artikel 4?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern – und die anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Gemeint ist kein Informatikstudium, sondern ein praxistaugliches Verständnis dafür,
- wie die eingesetzten KI-Systeme funktionieren und wo ihre Grenzen liegen,
- welche Chancen und Risiken der Einsatz mit sich bringt,
- und wie man KI-Ergebnisse kritisch einordnet, statt ihnen blind zu vertrauen.
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind […]. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. – Art. 4 Abs. 1 EU AI Act in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744
Achtung, häufige Fehlerquelle: Bis Juli 2026 lautete Artikel 4, man müsse ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz „nach besten Kräften sicherstellen”. Der Digital Omnibus hat den Artikel ersetzt. Aus der Erfolgspflicht wurde eine Bemühenspflicht, und der Satz zum nicht geschuldeten Kompetenzniveau kam ausdrücklich hinzu. Viele Beiträge im Netz zitieren weiterhin die alte Fassung.
Wen trifft die Pflicht?
Kurz gesagt: fast alle. Sobald in Ihrem Unternehmen KI-Systeme zum Einsatz kommen – vom KI-Schreibassistenten über Chatbots bis zu Analyse- oder Bewerbungs-Tools – gelten Sie als Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Pflicht ist branchen- und größenunabhängig. Auch kleine Teams, die generative KI im Alltag nutzen, sind erfasst.
Ab wann gilt das?
Der EU AI Act tritt gestaffelt in Kraft. Die Regelungen zur KI-Kompetenz gehören zu den früh wirksamen Pflichten und greifen bereits – während weitere Anforderungen, etwa an Hochrisiko-Systeme, erst später folgen. Wer KI einsetzt, sollte das Thema deshalb nicht auf die lange Bank schieben.
Wie setzen Sie die Pflicht praktisch um?
In drei Schritten kommen Sie zu einem belastbaren Nachweis:
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme und -Tools werden im Unternehmen tatsächlich genutzt – auch inoffiziell in einzelnen Teams?
- Schulung: Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitenden die Grundlagen, Risiken und den verantwortungsvollen Umgang mit KI – zugeschnitten auf die real eingesetzten Anwendungen.
- Dokumentation: Halten Sie Teilnahme und Inhalte revisionssicher fest. Im Ernstfall müssen Sie belegen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Das KI-Inventar als Voraussetzung
Bevor geschult werden kann, muss feststehen, worüber. Die ehrliche Antwort auf die Frage, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen im Einsatz sind, lautet in den meisten Fällen: mehr, als die Geschäftsführung weiß.
Ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme ist keine eigene gesetzliche Pflicht mit eigenem Paragrafen. Es ist die Voraussetzung dafür, mehrere Pflichten überhaupt beantworten zu können – die Einordnung nach der KI-Verordnung, die datenschutzrechtliche Bewertung und die Frage nach der Mitbestimmung.
Vier Spalten genügen für den Anfang: Werkzeug und Anbieter, wer es einsetzt und wofür, welche Daten hineinfließen, und wer es beschafft hat. Die letzte Spalte ist die aufschlussreichste – Werkzeuge, die niemand beschafft hat, sind der Normalfall. Jemand hat ein kostenloses Konto angelegt, weil es die Arbeit erleichtert. Das ist kein Fehlverhalten, sondern ein Hinweis auf eine Lücke in der Ausstattung.
Was Art. 4 mit den übrigen Pflichten verbindet
Die KI-Kompetenz steht nicht für sich. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass andere Pflichten im Alltag überhaupt erfüllt werden.
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 trifft nicht die Geschäftsführung, sondern die Person am Werkzeug: Wer KI-erzeugte Bild-, Ton- oder Videoinhalte einsetzt, muss offenlegen, dass sie künstlich sind. Wer das nicht weiß, legt nicht offen.
Die Verbote aus Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025 und wirken unabhängig davon, ob jemand sie kennt. Zwei davon betreffen gewöhnliche Unternehmen: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und biometrische Kategorisierung, soweit daraus Ethnie, politische Ansichten, Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung abgeleitet werden. Wer ein Werkzeug einkauft, das Stimmungen im Team auswertet, erwirbt kein Compliance-Risiko, sondern etwas Verbotenes.
Und die Hochrisiko-Einstufung nach Anhang III betrifft mehr Unternehmen, als der Begriff vermuten lässt – erfasst sind unter anderem die Analyse und Filterung von Bewerbungen sowie Entscheidungen über Beförderung und Kündigung.
Der teuerste Fehler ist kein Verstoß gegen Art. 4
Die praktisch häufigsten Schäden im Zusammenhang mit KI entstehen nicht durch Verstöße gegen die KI-Verordnung, sondern durch Datenschutzverstöße.
Der typische Fall: Eine Mitarbeiterin kopiert einen Kundentext in ein kostenloses Werkzeug, weil es schneller geht. Damit werden personenbezogene Daten an einen Dienstleister übermittelt – ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung, ohne geprüfte Rechtsgrundlage, häufig in ein Drittland und je nach Anbieter mit der Möglichkeit, dass die Eingaben zum Training verwendet werden.
Verbote helfen dagegen selten; sie verlagern die Nutzung nur dorthin, wo niemand hinsieht. Wirksamer sind ein freigegebenes Werkzeug, das gut genug ist, eine Regel, die sich in drei Sätzen erklären lässt, und ein Gespräch statt einer Ermahnung. Genau das meint KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4: Menschen in die Lage versetzen, die Werkzeuge einzuschätzen – nicht, sie ihnen wegzunehmen.
Warum sich das lohnt – auch jenseits der Pflicht
Geschulte Mitarbeitende setzen KI produktiver und sicherer ein: Sie erkennen Fehlausgaben, achten auf Datenschutz und vermeiden riskante Eingaben. Die KI-Kompetenz ist damit nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Häufige Fragen
Wen trifft die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 EU AI Act?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist bereits, wer KI im eigenen Unternehmen einsetzt – die Pflicht trifft damit auch kleine Unternehmen ohne eigene KI-Entwicklung.
Gilt die Pflicht auch bei der Nutzung von ChatGPT?
Ja. Sie knüpft an den Einsatz eines KI-Systems an, nicht an dessen Entwicklung. Wer generative KI im Arbeitsalltag verwendet, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.
Wie wird KI-Kompetenz nachgewiesen?
Über dokumentierte Schulungen mit Teilnehmerliste, ergänzt um eine interne Regelung zum Umgang mit KI-Werkzeugen und ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme. Ein Zertifikat allein genügt nicht, wenn niemand weiß, welche Werkzeuge im Haus überhaupt genutzt werden.
Was ist das größte Risiko beim betrieblichen KI-Einsatz?
In der Praxis nicht der Verstoß gegen die KI-Verordnung, sondern der Datenschutzverstoß: Beschäftigte kopieren Kundendaten in kostenlose Werkzeuge – ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne geprüfte Rechtsgrundlage, oft mit Drittlandbezug.
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