Was personenbezogene Daten sind
Welche Daten unter die DSGVO fallen und warum auch eine E-Mail-Adresse oder ein Foto dazugehört.
Die DSGVO verlangt, dass Beschäftigte im Datenschutz unterwiesen werden. Wir übernehmen das: verständlich, praxisnah und mit dokumentiertem Nachweis – in Präsenz oder Live-Online, mit Teilnahme-Zertifikat.
Die Schulung bringt allen Beschäftigten bei, was die DSGVO für ihre tägliche Arbeit bedeutet – ohne Paragrafenreiterei, dafür mit den Situationen, in denen im Betrieb tatsächlich Fehler passieren.
Welche Daten unter die DSGVO fallen und warum auch eine E-Mail-Adresse oder ein Foto dazugehört.
Die Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO im Alltag: Vertrag, berechtigtes Interesse, Einwilligung – und wann eine Einwilligung wirklich wirksam ist.
Was zu tun ist, wenn jemand Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangt, und welche Fristen dabei laufen.
Die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO, typische Auslöser wie die fehlgeleitete E-Mail, und der interne Meldeweg.
E-Mail-Verteiler, Homeoffice, mobile Geräte, Aktenvernichtung, Bildschirmsperre – die Stellen, an denen es praktisch schiefgeht.
Wann Daten an Dritte gehen dürfen, wozu ein Auftragsverarbeitungsvertrag dient und wer ihn abschließt.
Teilnahmeliste und Zertifikat je Person – die Unterlage, die bei einer Prüfung verlangt wird.
Die Schulung richtet sich an alle Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen – das sind in der Praxis fast alle. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Jede Person, die Kunden-, Bewerber- oder Beschäftigtendaten verarbeitet – also auch am Telefon oder per E-Mail.
Datenschutz gehört ins Onboarding: Die Unterweisung soll vor dem ersten Datenzugriff erfolgen, nicht Monate danach.
Bereiche mit besonders sensiblen Daten – Bewerbungen, Gesundheitsangaben, Kundenhistorien.
Verantwortliche, die für ihren Bereich nachweisen müssen, dass das Team unterwiesen ist.
In vier Schritten von der Buchung zum dokumentierten Nachweis.
Wir klären Termin, Format (Präsenz oder Live-Online) und welche Bereiche im Vordergrund stehen sollen.
Sie laden Ihre Beschäftigten ein – ohne Installation und ohne Vorbereitung auf deren Seite.
Ein kompakter Termin mit erfahrenem Dozenten, mit Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag und Raum für Fragen.
Sie bekommen die Teilnahmedokumentation, jede Person ihr Teilnahme-Zertifikat.
Weniger Fehler im Alltag, eine erfüllte Pflicht und ein Nachweis, der einer Prüfung standhält.
Die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten ist nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO ausdrücklich vorgesehen – und Teil der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
Die häufigste meldepflichtige Panne ist kein Hackerangriff, sondern ein menschlicher Fehler. Genau dort setzt die Schulung an.
Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt, die Einhaltung nachweisen zu können. Teilnahmeliste und Zertifikat sind genau dieser Nachweis.
Ihr Team weiß, was bei einem Auskunftsersuchen zu tun ist, statt es liegen zu lassen, bis die Frist abgelaufen ist.
Wer den externen Datenschutzbeauftragten ohnehin bei uns hat, bekommt Betreuung und Schulung aus einer Hand.
Der Preis richtet sich nach Teilnehmerzahl und Format. Für größere Teams gelten Staffelpreise. Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.
Individuelles Angebot anfordernDie DSGVO nennt keine Schulungspflicht mit fester Frequenz, verlangt die Unterweisung aber an mehreren Stellen: Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO zählt die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, Art. 32 DSGVO verlangt angemessene organisatorische Maßnahmen, und nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO muss die Einhaltung nachweisbar sein. In der Aufsichtspraxis gehört die dokumentierte Schulung deshalb zum erwarteten Mindeststandard.
Üblich ist eine Wiederholung im Abstand von ein bis zwei Jahren, zusätzlich anlassbezogen: bei neuen Beschäftigten vor dem ersten Datenzugriff, bei neuen Verfahren oder Systemen und nach einem Vorfall. Eine gesetzlich festgelegte Frequenz gibt es nicht.
Die Datenschutz-Schulung richtet sich an die gesamte Belegschaft und vermittelt, was im Arbeitsalltag zu beachten ist. Die DSB-Ausbildung qualifiziert dagegen eine einzelne Person für die Rolle des Datenschutzbeauftragten und schließt mit der Prüfung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) ab.
Beides ist möglich. Sie wählen zwischen einer Präsenzveranstaltung und einem ortsunabhängigen Live-Online-Termin. Beide Varianten sind interaktiv aufgebaut und schließen mit demselben Zertifikat ab.
Ja. Jede Person erhält ein Teilnahme-Zertifikat, Sie zusätzlich die Teilnahmedokumentation für Ihre Unterlagen. Beides dient als Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, Kunden und Prüfern.
Die rechtlichen Grundlagen und die Praxisfragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.
Bausteine, die Ihren Datenschutz sinnvoll ergänzen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir stimmen Termin, Format und Schwerpunkte mit Ihnen ab.