Ausbildung der Brandschutzhelfer
Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen und Löschmittel, Verhalten im Brandfall und praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher.
Ausbildung der Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 sowie der Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 – in Ihrem Betrieb, mit Praxisteil und Teilnahmebescheinigung.
Zwei Pflichtfunktionen, ein Termin: Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragte werden ausgebildet, bescheinigt und bestellt.
Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen und Löschmittel, Verhalten im Brandfall und praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher.
Rolle und Aufgaben nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1, Mitwirkung bei Begehungen, Unfallmeldung und Unterweisung.
Wie viele Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragte Ihr Betrieb braucht – nach ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1, mit Schichten und Standorten.
Teilnahmebescheinigung je Person und Vorlagen für die schriftliche Bestellung der Sicherheitsbeauftragten.
Erinnerung zur Auffrischung der Brandschutzhelfer und zur Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten.
Brandschutzhelfer braucht jeder Betrieb, Sicherheitsbeauftragte jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten.
Die ASR A2.2 verlangt eine ausreichende Zahl ausgebildeter Brandschutzhelfer – im Regelfall 5 Prozent der Beschäftigten.
Ab dieser Größe sind Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII zu bestellen; die Anzahl richtet sich nach DGUV Vorschrift 1.
Werkstätten, Lager, Küchen und Produktion brauchen mehr Brandschutzhelfer und regelmäßige Übungen.
Jeder Standort und jede Schicht muss abgedeckt sein – auch bei Urlaub und Krankheit.
Vier Schritte vom Bedarf zur bestellten Pflichtfunktion.
Wir ermitteln, wie viele Personen je Standort und Schicht ausgebildet werden müssen.
Ausbildung vor Ort mit Löschübung im Freien oder in Präsenz an einem Schulungsort.
Theorie und Praxis an einem Tag; Sicherheitsbeauftragte erhalten die Grundausbildung mit Praxisbezug zu Ihrem Betrieb.
Teilnahmebescheinigungen und Bestellungsurkunden für Ihre Dokumentation.
Pflichten erfüllt, Ersthilfe im Ernstfall, Multiplikatoren für den Arbeitsschutz im Betrieb.
Mit Bescheinigungen und Bestellungen, die Aufsicht und Berufsgenossenschaft anerkennen.
Ausgebildete Helfer löschen Entstehungsbrände und führen die Räumung – bevor die Feuerwehr eintrifft.
Sicherheitsbeauftragte erkennen Mängel früh und tragen den Arbeitsschutz in die Abteilungen.
Bescheinigungen und Bestellungen liegen vor, wenn die Berufsgenossenschaft fragt.
Die ASR A2.2 nennt als Regelfall 5 Prozent der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung oder vielen Besuchern mehr. Schichten, Urlaub und Krankheit sind einzurechnen, damit jederzeit genug Helfer anwesend sind.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre, bei Änderungen im Betrieb früher.
Nach § 22 SGB VII in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Die Anzahl ergibt sich aus DGUV Vorschrift 1 nach Unfallgefahren, Beschäftigtenzahl, räumlicher Nähe und Schichten. Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich tätig und tragen keine zusätzliche Haftung.
Der Theorieteil ja. Die Löschübung der Brandschutzhelfer ist praktisch durchzuführen und findet vor Ort statt.
Die rechtlichen Grundlagen und die Praxisfragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.
Bausteine, die die Ausbildungen ergänzen.
Nennen Sie uns Beschäftigtenzahl und Standorte. Sie erhalten ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.