Prüfung der Pflicht
Wir prüfen, ob für Ihr Vorhaben Koordinator, Vorankündigung und SiGe-Plan erforderlich sind.
Koordination nach Baustellenverordnung für Bauherren und Bauträger – Vorankündigung, SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten und Koordination auf der Baustelle. Wir übernehmen die Koordinatorenaufgaben, die der Bauherr sonst selbst tragen muss.
Alle Koordinatorenaufgaben nach § 3 Baustellenverordnung – von der Pflichtprüfung bis zur Übergabe.
Wir prüfen, ob für Ihr Vorhaben Koordinator, Vorankündigung und SiGe-Plan erforderlich sind.
Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde, spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Planungsphase mit Fortschreibung während der Ausführung.
Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen mit Planern und Fachplanern nach § 3 Abs. 1 BaustellV.
Baustellenbegehungen, Abstimmung der Gewerke, Überwachung der Maßnahmen und Dokumentation nach § 3 Abs. 3 BaustellV.
Zusammenstellung der sicherheitsrelevanten Angaben für Wartung, Instandhaltung und Umbau nach Fertigstellung.
Die Pflicht trifft den Bauherrn, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Sobald mehr als ein Arbeitgeber auf der Baustelle arbeitet, ist ein Koordinator zu bestellen.
Wiederkehrende Vorhaben, bei denen Vorankündigung und SiGe-Plan zum Standard gehören.
Betriebe, die bauen lassen und die Bauherrenpflichten nicht selbst tragen wollen.
Öffentliche und institutionelle Bauherren mit vielen parallelen Vorhaben.
Vier Phasen von der Pflichtprüfung bis zur Übergabe der Unterlage.
Wir klären Umfang, Schwellenwerte und Termine für Vorankündigung und SiGe-Plan.
Vorankündigung, SiGe-Plan und Abstimmung mit den Planern.
Regelmäßige Begehungen, Koordination der Gewerke, Fortschreibung des SiGe-Plans und Dokumentation.
Unterlage für spätere Arbeiten und Übergabe aller Nachweise an den Bauherrn.
Bauherrenpflichten erfüllt, Risiken auf der Baustelle gesenkt, Nachweise vollständig.
Die Baustellenverordnung nimmt den Bauherrn in die Pflicht; mit bestelltem Koordinator sind die Aufgaben nachweisbar erledigt.
Abgestimmte Gewerke und überwachte Schutzmaßnahmen verhindern Unfälle und Baustopps.
Vorankündigung, SiGe-Plan und Begehungsprotokolle liegen vollständig vor.
Der Koordinator bündelt die Abstimmung, statt dass der Bauherr jedem Gewerk hinterherläuft.
Nach § 3 Baustellenverordnung, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang 500 Personentage überschreitet. Ein SiGe-Plan ist bei Vorankündigungspflicht oder besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II zu erstellen.
Der Bauherr selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter mit baufachlichen und arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen sowie Koordinatorenkenntnissen nach der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30.
Die Bestellung eines Koordinators entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verantwortung nach § 4 Baustellenverordnung. Sie sorgt aber dafür, dass die Aufgaben fachkundig erledigt und dokumentiert werden – und genau das wird im Schadensfall geprüft.
Der Preis richtet sich nach Bauvolumen, Bauzeit, Zahl der Gewerke und dem Umfang der Begehungen. Sie erhalten nach der Pflichtprüfung ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.
Die rechtlichen Grundlagen und die Praxisfragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.
Bausteine für Betriebe, die bauen und arbeiten.
Nennen Sie uns Vorhaben, Bauzeit und Gewerke. Sie erhalten ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.