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Leistung · Arbeitssicherheit · Paket Arbeitsmedizin

Betriebsarzt & arbeits­medizinische Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – Grundbetreuung, Vorsorgen und Beratung, abgestimmt mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir organisieren Bestellung, Einsatzzeiten und die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV.

Nach ASiG & DGUV V2 Vorsorge nach ArbMedVV Bundesweit
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Leistungsumfang

Was ist bei der arbeitsmedizinischen Betreuung enthalten?

Die betriebsärztliche Betreuung nach § 2 ASiG – vom Einsatzplan bis zur Vorsorgebescheinigung.

Betriebsärztliche Grundbetreuung

Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, mit gemeinsamen Begehungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, zum Beispiel bei Bildschirmarbeit, Lärm oder Gefahrstoffen, mit Bescheinigung für den Arbeitgeber.

Betriebsärztliche Beratung

Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Mutterschutz, Wiedereingliederung und betrieblichem Eingliederungsmanagement.

Teilnahme an ASA-Sitzungen

Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Vorsorgekartei und Nachweise

Führung der Vorsorgekartei nach ArbMedVV und Teilnahmebescheinigungen als Nachweis gegenüber Aufsicht und Berufsgenossenschaft.

Zielgruppe

Für wen ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Die Bestellpflicht nach § 2 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten – der Umfang richtet sich nach Betriebsart und Größe.

Unternehmen jeder Größe

Die betriebsärztliche Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten vorgeschrieben; kleine Betriebe können alternative Betreuungsformen nutzen.

Betriebe mit Vorsorgepflichten

Wo Lärm, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit oder Tätigkeiten mit Infektionsgefahr vorkommen, sind Vorsorgen nach ArbMedVV zu organisieren.

Betriebe ohne Betriebsarzt

Unternehmen, die bisher keinen Betriebsarzt bestellt haben oder deren Vertrag ausläuft.

Mehrere Standorte

Unternehmen, die eine einheitliche arbeitsmedizinische Betreuung an allen Standorten wollen.

Ablauf

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Vier Schritte von der Bedarfsermittlung zur laufenden Betreuung mit Nachweisen.

  1. 01

    Bedarfsermittlung

    Wir ermitteln Betreuungsgruppe, Beschäftigtenzahl und erforderliche Vorsorgen aus der Gefährdungsbeurteilung.

  2. 02

    Bestellung

    Schriftliche Bestellung des Betriebsarztes nach § 2 ASiG mit festgelegten Einsatzzeiten.

  3. 03

    Vorsorgen und Betreuung

    Vorsorgetermine im Betrieb oder in der Praxis, Begehungen und Beratung im laufenden Jahr.

  4. 04

    Dokumentation

    Vorsorgekartei, Bescheinigungen und Einsatzberichte als Nachweis Ihrer arbeitsmedizinischen Betreuung.

Ihr Nutzen

Was bringt Ihnen die arbeitsmedizinische Betreuung?

Pflicht erfüllt, Vorsorgen organisiert, ein Ansprechpartner zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Bestellpflicht erfüllt

Sie erfüllen § 2 ASiG und die DGUV Vorschrift 2 mit dokumentierten Einsatzzeiten.

Vorsorgen im Griff

Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden erfasst, terminiert und bescheinigt – nichts läuft ab.

Weniger Ausfälle

Ergonomie, Prävention und Wiedereingliederung senken Fehlzeiten und Fluktuation.

Aus einer Hand mit der Sifa

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten abgestimmt – ein Ansprechpartner, ein Einsatzplan.

Häufige Fragen

Fragen zum Betriebsarzt

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?

Nach § 2 ASiG muss jeder Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen, sobald Beschäftigte tätig sind. Den Umfang legt die DGUV Vorschrift 2 fest; Betriebe bis 50 Beschäftigte können unter Voraussetzungen alternative Betreuungsformen nutzen.

Welche Vorsorgen sind Pflicht?

Das regelt die ArbMedVV: Pflichtvorsorge etwa bei bestimmten Gefahrstoffen oder Lärm über 85 dB(A), Angebotsvorsorge unter anderem bei Bildschirmarbeit, Wunschvorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Welche Vorsorgen für Ihren Betrieb gelten, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Was erfährt der Arbeitgeber aus der Vorsorge?

Nur, dass die Vorsorge stattgefunden hat. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht; Befunde bleiben zwischen Beschäftigtem und Arzt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über Teilnahme und Termin der nächsten Vorsorge.

Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?

Der Preis richtet sich nach Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 und Anzahl der Vorsorgen. Sie erhalten ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.

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