Bestandsaufnahme
Erfassung aller prüfpflichtigen Betriebsmittel je Standort als Inventarliste – die Grundlage für Umfang und Fristen.
Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 – durch Elektrofachkräfte, mit Prüfprotokoll und Prüfplakette. Wir planen die Prüfung, stellen die Elektrofachkraft und liefern die Dokumentation, die Berufsgenossenschaft und Versicherer sehen wollen.
Von der Bestandsaufnahme bis zur Wiedervorlage – alles, was die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nachweisbar macht.
Erfassung aller prüfpflichtigen Betriebsmittel je Standort als Inventarliste – die Grundlage für Umfang und Fristen.
Sichtprüfung, Messung von Schutzleiter, Isolationswiderstand und Ableitstrom sowie Funktionsprüfung nach DIN VDE 0701-0702.
Prüfung elektrischer Anlagen und fest angeschlossener Maschinen nach DIN VDE 0105-100.
Jedes geprüfte Gerät erhält eine Plakette mit nächstem Prüftermin; das Protokoll dokumentiert Messwerte und Ergebnis.
Durchgefallene Geräte werden gekennzeichnet und in einer Mängelliste mit Empfehlung zur Instandsetzung oder Aussonderung geführt.
Wir halten die Prüffristen nach und melden uns rechtzeitig vor dem nächsten Termin.
Jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel einsetzt – also praktisch jeder Betrieb mit Büro, Werkstatt oder Baustelle.
Rechner, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen und Verlängerungsleitungen – Richtwert der Prüffrist bis zu 24 Monate.
Handwerkzeuge, Maschinen und Verlängerungen mit hoher Beanspruchung – Richtwert der Prüffrist 6 bis 12 Monate.
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen – Richtwert der Prüffrist 3 Monate.
Unternehmen, die die Prüfung an allen Standorten einheitlich terminieren und dokumentieren wollen.
In vier Schritten von der Inventarliste zur Plakette – im laufenden Betrieb, ohne Stillstand.
Wir erfassen Anzahl und Art der Betriebsmittel je Standort und leiten Umfang und Prüffristen ab.
Prüftermine werden so gelegt, dass Arbeitsplätze nur kurz unterbrochen werden – auf Wunsch außerhalb der Kernzeit.
Elektrofachkräfte prüfen, messen und kennzeichnen jedes Gerät; Mängel werden sofort gemeldet.
Sie erhalten Protokolle und Mängelliste; wir erinnern vor dem nächsten Prüftermin.
Rechtssicherheit, Versicherungsschutz und weniger Ausfälle durch defekte Geräte.
§ 5 DGUV Vorschrift 3 und § 14 BetrSichV verlangen die wiederkehrende Prüfung durch eine Elektrofachkraft – mit Nachweis.
Nach einem Brand oder Unfall fragt der Versicherer zuerst nach den Prüfprotokollen. Fehlen sie, steht die Leistung in Frage.
Defekte Leitungen und Geräte werden erkannt, bevor sie ausfallen oder Schaden anrichten.
Plakette, Protokoll und Erinnerung – Sie müssen keine Prüffristen selbst verwalten.
Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte: ortsveränderliche Betriebsmittel alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, kann die Frist verlängert werden – in Büros sind bis zu 24 Monate üblich. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft. Die verbindliche Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, jeweils mit geeigneten, kalibrierten Messgeräten. Eine Sichtprüfung durch beliebige Beschäftigte ersetzt die Prüfung nicht.
Sie werden gekennzeichnet, in der Mängelliste geführt und dürfen bis zur Instandsetzung nicht weiter benutzt werden. Oft ist die Reparatur günstiger als der Ersatz; bei Kleingeräten empfehlen wir häufig die Aussonderung.
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Betriebsmittel, der Zahl der Standorte und dem Anteil ortsfester Anlagen. Sie erhalten nach der Bestandsaufnahme ein Angebot – in der Regel innerhalb eines Werktags.
Die rechtlichen Grundlagen und die Praxisfragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.
Bausteine, die die Prüfung sinnvoll ergänzen.
Nennen Sie uns Standorte und ungefähre Geräteanzahl. Sie erhalten ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.